AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Heilig’s Blechle
Inhaber: Daniel Heiliger
Alpina-Ring 8, 86807 Buchloe
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen der Firma Heilig’s Blechle, Inhaber Daniel Heiliger, gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angaben im Angebot, in der Leistungsbeschreibung, im Leistungsverzeichnis oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsgrundlagen und Vertragsschluss
2.1 Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags sind in folgender Reihenfolge:
a) individuelle schriftliche Vereinbarungen,
b) das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung,
c) das Leistungsverzeichnis oder die Leistungsbeschreibung,
d) diese AGB.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch beiderseitige Unterzeichnung des Angebots oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und den ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen.
3.2 Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und sich erst während der Ausführung als erforderlich oder vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht herausstellen, gelten als zusätzliche Leistungen und sind gesondert zu vergüten.
3.3 Technisch notwendige, zumutbare und sachgerechte Änderungen bleiben vorbehalten, soweit hierdurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich verändert wird und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
4. Preise und Vergütung
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise ausgewiesen, soweit nichts anderes angegeben ist.
4.2 Soweit nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufmaß, tatsächlichem Materialverbrauch, Zeitaufwand und den vereinbarten Einheitspreisen oder Stundensätzen.
4.3 Abschlagszahlungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften entsprechend dem Wert der jeweils erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistungen verlangt werden. Gesondert vereinbarte Anzahlungen oder Zahlungspläne bleiben hiervon unberührt.
4.4 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Ausführungsfristen und Leistungstermine
5.1 Vereinbarte Ausführungsfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
5.2 Ausführungsfristen beginnen erst, wenn sämtliche technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind, der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen, Freigaben und Genehmigungen beigebracht hat und vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.
5.3 Wird die Ausführung durch Umstände verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch ungeeignete Witterung, Sturm, Frost, Starkregen, Schneefall, Materialengpässe, Lieferverzögerungen, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Krankheit oder sonstige Fälle höherer Gewalt, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
5.4 Teilausführungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass die Baustelle beziehungsweise der Leistungsort zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich und für die Leistungserbringung geeignet ist.
6.2 Der Auftraggeber hat erforderliche Genehmigungen, Freigaben und Zustimmungen, soweit sie nicht ausdrücklich von uns geschuldet sind, rechtzeitig einzuholen.
6.3 Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig auf ihm bekannte Besonderheiten, Risiken und verdeckte Umstände hinzuweisen, insbesondere auf Schadstoffbelastungen, versteckte Mängel, statische Besonderheiten, Leitungsverläufe oder sonstige Erschwernisse.
6.4 Soweit für die Ausführung notwendig, hat der Auftraggeber Strom, Wasser, Zufahrt sowie gegebenenfalls Lager- und Arbeitsflächen in angemessenem Umfang unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, sind wir berechtigt, diese gesondert abzurechnen.
7. Änderungen, Zusatz- und Nachtragsleistungen
7.1 Änderungs- und Zusatzwünsche des Auftraggebers bedürfen der Vereinbarung in Textform.
7.2 Führt eine Änderung des Leistungsumfangs zu Mehr- oder Minderkosten oder zu Verschiebungen im Bauablauf, sind Vergütung und Ausführungszeit entsprechend anzupassen.
7.3 Mündliche Nebenabreden zu Nachträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform, sofern nicht ausnahmsweise sofortiges Handeln erforderlich ist.
8. Abnahme
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung die Abnahme ausgeschlossen ist.
8.2 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
8.3 Auf unser Verlangen hat die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Auf Verlangen einer Vertragspartei ist über die Abnahme ein Protokoll zu erstellen.
8.4 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter Benennung von Mängeln, können wir eine gemeinsame Feststellung des Leistungszustands verlangen.
8.5 In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, wenn dies vertraglich vereinbart oder nach Art der Leistung sachgerecht ist.
9. Mängelrechte
9.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
9.2 Bei Mängeln sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von uns verweigert oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, richten sich die weiteren Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt ergänzend Ziffer 10 dieser AGB.
9.4 Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Haftung
10.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder zwingend nach gesetzlichen Vorschriften haften.
11. Kündigung
11.1 Es gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.
11.2 Das Recht des Auftraggebers zur freien Kündigung bis zur Vollendung des Werks bleibt unberührt. Im Falle einer freien Kündigung richtet sich unser Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.3 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
12. Eigentumsvorbehalt an nicht eingebauten Materialien
12.1 An von uns gelieferten, aber noch nicht fest mit dem Bauwerk verbundenen oder eingebauten Materialien behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertrag resultierenden Forderungen vor.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
13.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
14. Verbraucherstreitbeilegung
14.1 Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz, soweit gesetzlich zulässig.
16. Schlussbestimmung
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.